AERNI von Bolligen BE



Etymologie des Familiennamens
Verbreitung des Familiennamens
Von Ernj, Erne, Arne, Ärnÿ, Ärni zu Aernie
Auf den Spuren des Ursprungs
Unser Urvater Andres Ärni
Der Hammerschmied Meister
Samuel und seine Nachkommen
Taunerhaus im Schermen
Jean Jacques und die "Heimwesen" auf dem Ferenberg

Bendicht – das Leben eines Bolliger Bürgers dokumentarisch festgehalten





Samuel und seine Nachkommen



Samuel 1655



Sein erster Sohn Samuel siedelte nach der Heirat (1679) mit Catharina Grogg nach Frutigen über, wo alle seine 4 Kinder, Niclaus (1683), Bendicht (1686), Christen (1689) und Catharina (1691), geboren und getauft wurden. Einen Hinweis auf seine Berufstätigkeit ist z.Z. nicht vorhanden. Die Tatsache aber, dass zwei seiner Kinder ehrenwerte ”Castlane” (Landvögte) zum Taufpaten hatten, lässt darauf schliessen, dass Samuel ebenfalls Schmied von Beruf war und dank Vaters Beziehungen mit der Berner Obrigkeit aus der Schmiedenzunft eine Stelle in Frutigen bekam. Seine Söhne führten vermutlich die Berufs-tradition der Familie fort. Alle 3 Söhne wanderten später aus Frutigen aus und bildeten eigene Familien.





Niclaus 1683

Von Frutigen zieht Niklaus nach Unterseen bei Interlaken wo er sich als Hintersäss niederlässt. 1708 heiratet er Elsbeth von Allmen von Unterseen. Alle seine fünf Kinder und zwei seiner Enkelkinder sind in Tauf-, Ehe- oder Totenrödeln von Unterseen aufgeführt. Keine Hinweise fanden sich über den ersten Sohn Hans (1709) und den dritten Sohn Casphar (1715). Es bieten sich verschiedene Vermutungen an, dass sie ledig blieben, im Kindesalter gestorben sind, in fremde Länder auswanderten oder als Söldner in fremden Armeen dienten. Ihr Schicksal wird wohl für immer unbekannt bleiben. Sein zweiter Sohn Niklaus (1711) heiratete 1742 zuerst Catharina Kobel von Rüderswyl, die 1753 kinderlos im Alter von 42 Jahren starb. Zwei Jahre später heiratete er seine zweite Frau, Anna Palmer von Wilderswil. Über die zwei Kinder aus dieser zweiten Ehe, Anna (1756) und Niklaus (1760), fanden sich keine weiteren Angaben. Ihre erste Tochter tauften sie auf den Namen Catharina. Sie muss noch im Säuglingsalter gestorben sein, denn im folgenden Jahr tauften sie ihr letztes Kind ebenfalls auf den Namen Catharina (1718). Als Taufpate wird hier der Spengvogt Christen Schmocker erwähnt. Catharina heiratete 1742 den Einheimischen Hans im Boden. Dieser Familienzweig ist ausgestorben.




Bendicht 1685

Bendicht,
verheiratet mit Maria Hüsler von Wattenwil zieht nach Echallens ins damals bernische Waadtland, wo ihre beiden Töchter Madeleine (1711) und Susanne (1716) auf die Welt kommen. Wann und warum kam Bendicht nach Echallens? Nachforschungen im Staatsarchiv Lausanne blieben erfolglos. Einen einzigen Anhaltspunkt über das Umfeld von Bendicht befindet sich im Taufeintrag seiner Tochter Madelaine (1711). Die Namensgeberin und Taufpatin war «Mme la Chatelaine Mestrezat, Madelaine Panchaud» aus Echallens. Keine geringere Person als die Schlossherrin selbst. Es zeugt wiederum davon, dass auch die dritte Aerni-Generation gute Beziehungen zur Obrigkeit pflegte. Bendicht sowie seine Brüder Niclaus und Christen übten vermutlich ebenfalls das Schmiedehandwerk aus.


Susanne (1716)

ist die Urenkelin von unserem Urvater Andres Aerni. Nach Andres spielt Susanne die 2. Schlüsselrolle in der Familiengeschichte. Die weitere Existenz des Geschlechts der Aerni von Bolligen hing gänzlich von Ihr ab. Im Alter von 29 Jahren gebar sie im Dezember 1745 in Croisette bei Lausanne einen unehelichen Sohn, namens Jean Jaques. Genau zu dieser Zeit verschärften sich die Moralvorstellungen der Obrigkeit massiv und uneheliche Kinder passten nicht mehr ins Sittenbild. Natürlich wurden viele Mädchen trotzdem geschwängert, vor Chorgericht zitiert, um dort den Vater des Kindes zu ermitteln und zu bestrafen. Es wurde geheiratet und die Sache galt als erledigt. Zweifelte ein Mann aber an seiner Vaterschaft, berief er sich auf die «Genist». Bei der Geburt wurde die Mutter nochmals von zwei vom Chorgericht delegierten Personen intensiv über den richtigen Vater befragt. Meistens blieb es beim erstgenannten Namen und die Vaterschaftsfrage war beschlossen. In beiden Fällen musste sich eine Frau nicht vor einer Strafe fürchten, denn es war immer der «Zeuger», der bestraft wurde.

Was aber die Moral- und Gesetzeshüter in ihren Gesetzen nicht vorsahen, war der Fall, dass eine Frau den Mut aufbrachte, der Obrigkeit überhaupt keinen Namen zu nennen. Genau das tat unsere Susanne. Sie weigerte sich vor, während und nach der Geburt, den Vater Ihres Kindes zu offenbaren. Dieser Fall war höchst ungewöhnlich. Berner Genealogen bestätigten mir die ausserordentliche Seltenheit eines solchen Verhaltens. Voller Bewusstsein lieferte sich Susanne einer Bestrafung aus. Aber wer sollte diese noch ungeschriebene Strafe fällen? Das örtliche oder das heimische Chorgericht? Der Fall kam vor das Berner Oberchorgericht. Aus den Akten konnte ich entnehmen, dass sogar das Oberchorgericht nicht eigenmächtig, sondern auf Weisung des «Hochwohllöblichen Rates» das Urteil fällte.

In diesem Fall erfolgte eine drakonische Strafe: «So solle Sie so lang von Stadt und Land banisiert seyn, bis Sie der Gmeind Bolligen, zu handen des Armenguts, für das Burgerrecht dieses Kindts, welches zu Bolligen soll daheimb seyn, 500 Pfund werde erlegt haben». Diese hohe Geldstrafe, was dem heutigen Betrag von 15`905 Fr. entspricht, hinterlegte Susanne dem Kirchmeyer von Bolligen aber bereits am 4. Februar 1746. Aus den Chorgerichtseinträgen von Bolligen ist zudem ersichtlich, dass der Gemeinderat von Bolligen mit diesem Urteil nicht einverstanden war und sich mit einer «Supplication beschwärt», die aber abgewiesen wurde.

Es bleibt bis heute ein Rätsel, warum Susanne eine solche Last auf sich nahm. Wie sich ihr weiteres Leben gestaltete, wissen wir nicht. Es gibt keine weiteren Eintragungen in den Kirchenbüchern von Bolligen.





Christen 1689

verheiratet mit Verena Srauffer aus dem Heimberg bei Thun kam in die Heimatgemeinde Bolligen zurück. Auch hier stossen wir bei der Taufe ihrer Kinder, Jakob (1715), Rosina Barbara (1718), Christian (1720) und Johannes (1722) auf hochrangige Taufpaten, wie der Amman von Bolligen Bendicht Kiener. Die nobelste Taufgeselllschaft vereinigte sich bei der Taufe von Rosina Barbara. Taufpaten waren der Landvogt von Interlaken Von Müller und die zwei Jungfrauen Rosina Ernst von Bern und Barbara Judith von Zürich. Die Vergabe eines Doppelnamens (Rosima Barbara) in einfachen Bürgerkreisen war zur damaligen Zeit höchst unüblich.

Über seine zwei letzten Söhne Christian (1720) und Johannes (1722) gibt es in den Rödeln, ausser der Taufe, keine weiteren Einträge. Auch hier ist anzunehmen, dass sie das Erwachsenenalter nicht erreichten oder ledig blieben.

Jacob (1715), der erstgeborene Sohn, hatte mit Barbara Hofer von Walkringen drei Töchter und somit auch keine männlichen Nachkommen. Im Jahre 1738 erwarb Jakob einen Teil einer Liegenschaft, das sogenannte «Taunerhaus im Schermen» bei der Papiermühle. Dieses unter Heimatschutz stehende Taunerhaus kann man noch heute bewundern. Siehe «Kauff Brief von 1738».

Jakob war Wegmeister beim Bau der neuen Handelsstrasse «La Grande Route», die von Genf nach Zürich führte. Nicht weit von seiner ersten Liegenschaft entfernt kaufte er 1762 ein Tagenerhaus, erbaut an einer der schönsten Lagen im Äsplitz. Dieses Gebäude steht heute inmitten modernerer Bauten. Dazu erwarb 1764 der «Ehrsame Jakob Ärni» von Urs Rohrer ein Stück Ackerland auf dem Äspliz von ungefähr 1 1/2 Jucharten und 1771 kaufte er dem Marti Stempfli, dem Chorrichter zu Habstetten, das «Bruggmätteli ob der Papiermühle» ab. Jakob starb 1782 im Alter von 67 Jahren an Fieberblattern. Aus dem Auskaufbrief von 1783 ist zu entnehmen, dass das ganze Haus samt Hofstatt seine zwei hinterlassenen Töchter erbten. Die jüngste Tochter Elsbeth, verheiratet mit Niklaus Witschi von Jegenstorf, übernahm das ganze Haus «aussert einem Häfeli und 1 Stüki Bet», welche der ersten Tochter Barbara, verheiratet mit Hans Stör von Heimiswil, zugeschrieben wurde und die sich auszahlen liess.

Das 1757 erbaute
Taunerhaus im Äsplitz

Jakob Ärni war wohl ein angesehener Bürger. Im «Urbahr der Bodenzinsen der Kirche Bolligen» von 1735 wird er «imnahmen und als Vogt» der Gebrüder Bendicht und Niklaus Kunz erwähnt. Aus dieser Famile heiratete der Neffe Jean Jaques (1745), der Sohn von Susanne, später Elsbeth Kunz.

Im «Mandatenbuch» wurde 1757 der Gemeinde Etat erfasst. Unter «Ittigen» ist Jakob Ärni mit 6 Personen aufgeführt. Jakob mit seiner Frau und seinen 3 Töchtern zählen 5 Personen. War Jean Jaques im Alter von 12 Jahren die 6. Person? Diese vielen kleinen Zusammenhänge deuten darauf hin, dass Jean Jaques mit grosser Wahrscheinlichkeit bei seinem Onkel aufgewachsen ist.