AERNI von Bolligen BE



Etymologie des Familiennamens
Verbreitung des Familiennamens
Von Ernj, Erne, Arne, Ärnÿ, Ärni zu Aernie
Auf den Spuren des Ursprungs
Unser Urvater Andres Ärni
Der Hammerschmied Meister
Samuel und seine Nachkommen
Taunerhaus im Schermen
Jean Jacques und die "Heimwesen" auf dem Ferenberg

Bendicht – das Leben eines Bolliger Bürgers dokumentarisch festgehalten





Die Aernis von Bolligen
Auf den Spuren des Ursprungs


Am linken Aareufer, gegenüber Bern, liegt die Ortschaft Worblaufen. Im 16.-17. Jahrhundert liessen sich im Worblental die ersten Gewerbe- und Industriebetriebe der Stadt Bern nieder: Papier- und Pulvermühle, Huf-, Sense-, Hammer-, Kupfer-, Büchsen-, Waffen- und Goldschmiede usw. Diese Betriebe brauchten Spezialisten sowie auch unqualifizierte Arbeitskräfte, dies zog Leute aus verschiedenen Gegenden hierher. Ein Teil von ihnen fand Arbeit und liess sich hier auch nieder. Die Restlichen ohne Arbeit und Bleibe bettelten und stahlen. Das ärgerte natürlich die hier sesshaften Bauern, die schliesslich in den Gemeinden das Sagen hatten! Das fremde Bettelvolk wurde fortgejagt, die Handwerker jedoch geduldet. Dieses «nur geduldet werden» veranlasste wohl viele dieser zugezogenen Handwerker, ihre Kinder nicht in der Gemeindekirche, sondern im Berner Münster oder in der Nydegg-Kirche taufen zu lassen. Die Gemeinde Bolligen mit ihren vier Vierteln (Ittigen, Bolligen, Ostermundigen, Ferenberg) gehörte noch zum Stadtgericht und wurde von Bern direkt regiert. Im 17. Jahrhundert gehörte Worblaufen zur Gemeinde Bolligen (Viertel Ittigen).

Der Familienstamm «AERNI» hat seine Wurzeln Anfang des 17. Jahrhunderts in der Umgebung von Bolligen geschlagen. In Worblaufen, dem gewerblichen Teil der Gemeinde, hat sich unser Urahn Andres Ärni ca. 1650 niedergelassen und sich dort vom Sägisenschmied zum Hammerschmied-Meister hochgearbeitet. Unser direkter Stammbaum beginnt somit mit diesem Andres Ärni, über den eine Menge von Einträgen in den Chorgerichts-Manualen und weiteren schriftlichen Dokumenten vorliegt. Die wichtigsten Papiere berichten über die Erwerbung des Heimatrechtes in der Gemeinde Bolligen im Jahre 1692. Von Andres Ärni führen lückenlose Verbindungen bis in die heutige Zeit.

Wie sieht es aber vor 1650 aus? Es gibt noch viele offene Fragen. Der 30-jährige Krieg tobte bis 1648. Viele Menschen suchten eine neue Existenz aufzubauen und flüchteten vom Norden auch in die Schweiz oder kehrten in die Schweiz zurück. Bis heute kennen wir nur den Namen der Mutter von Andres. Kam sie nur mit Andres oder zusammen mit weiteren Kindern und Verwandten in die Gegend von Bolligen?

In der Nachbarsgemeinde Zollikofen gibt es einen fast identisch grossen Zweig mit den «Aerni von Zollikofen». Die Einbürgerung erfolgte sehr spät (erst nach 1750) aber der älteste Eintrag geht ebenfalls zurück bis 1632. Eintrag im Taufrodel von Bremgarten (Zollikofen) 1632: Daniel Ärni und Christina , geb. Franz, taufen ihren Sohn Daniel.

Ein «Friedrich Ärni des Rychenbach» verheiratet mit Rebecca Galander tauften ihren Sohn Samuel 1672 im Münster Bern und ihre Tochter Dorothea 1675 in Bolligen. Rychenbach befindet sich keine 2 Kilometer nördlich von Worblaufen und grenzt ebenfalls an die Aare.

Als sehr nützlich erweisen sich die neu angefertigten Register in den Rödeln des Berner Münsters.
Ausburger Taufrodel von 1577-1628:
4 Taufeinträge von Kindern des Andres Ärni, einem Ziegelknecht:
Barbel 1583, Vreni 1585, Cathrin 1586 und Andres 1587.

Ausburger Taufrodel von 1629-1649:
7 Taufeinträge von Kindern(1629 bis 1638) des Peter Ärni (Erni) von Signau, verheiratet mit Margreth, geb. Felber. Leider ist in der Gemeinde Signau genau das Kirchenbuch vom Ende des 16. Jahrhunderts bis 1650 mit allen Tauf- und Eheeinträgen, schon seit langer Zeit abhanden gekommen.

Es ist durchaus möglich (aber nicht belegt), dass Peter, Daniel und der Vater von Andres Brüder sein könnten oder aus der gleichen Familie stammen. Ein weiterer Anhaltspunkt geben uns die Familiennamen ihrer Ehefrauen: Franz, Felber, Hauser und Galander stammen alle aus dem süddeutschen Raum. Diese vielen offengelassenen Fragen werden mich in den kommenden Jahren nicht zum arbeitslosen Familienforscher verkommen lassen!

Die Entwicklung unserer Familiengeschichte lässt sich in drei unterschiedliche Zeitabschnitte aufteilen:
1630 - 1745 Hammerschmied Andres Ärni in Worblaufen und die drei nachfolgenden Generationen.
1745 - 1891 Jean Jacques und seine Nachkommen, die bis 1891 auf dem Ferenberg Ackerbau und Forstwirtschaft betrieben.
1891 - 1998 Familienzweige mit ihren facettenreichen Berufsgattungen.


1. Hammerschmiede Worblaufen
2. Taunerhaus im Schermen
3. Taunerhaus im Aespliz



Unser Urvater Andres Ärni
und die drei folgenden Generationen


Mit Andres Ärni beginnt die dokumentarisch belegbare Familiengeschichte der Aernis von Bolligen. Nach mehr als 40 Jahren Aufenthalt in Bolligen wurde er 1692 mit seiner Familie eingebürgert und erwarb damit auch das Heimatrecht für alle seine Nachkommen.

Der älteste Eintrag über Andres Ärni stammt aus dem Jahre 1650 und befindet sich im ersten Chorgerichtsmanual von Bolligen. Beschrieben wurde er zu dieser Zeit als «ein frömder Sägysenschmid uss Margraffenland zu Worlouffe». Was für eine reichhaltige Beschreibung!





Ein frömder: er ist folglich nicht in Bolligen geboren und sein Vater stammt
(mit grosser Wahrscheinlichkeit) auch nicht von hier.
Sägisenschmid: wir kennen seinen Beruf, ein Senseschmied.
uss Margraffenland: wir wissen woher er gekommen ist. Das Markgrafenland liegt nördlich von Basel, gegenüber dem Elsass, auf der rechten Seite des Rheins.
zu Worlouffe: wir kennen seinen Wohnort, Worblaufen

Sein Alter. In diesem Chorgerichtseintrag geht es um die Auflösung des Eheversprechens, das er der Katrin Grim in Form einer venezianischen Silberkrone gegeben hat. Er wird mit «Jüngling» erwähnt und wir kennen sein ungefähres Alter. Er wird um die 20 gewesen sein. Sein Geburtsjahr kann somit mit ca. 1630 angegeben werden.

Seine Mutter. Den Vornamen seines Vaters habe ich in keinen Schriften gefunden. Am 10. August 1667 aber wird
Andres Ärni zusammen mit seiner Mutter «Christine Hauser» vor Chorgericht zitiert.
(Zur damaligen Zeit nahm die Ehefrau nicht den Namen Ihres Mannes an).

Seine Ehefrau. Im Eherodel «Der in der Kirche zu Bolligen geschlossenen» (1654) fand ich den Eintrag: «Uff frytag den 28. Aprilis Andres Erne der Sägysen Schmid zu Worlouffen und Anna Grog».
Ab dem Jahr 1658 wird aber «Grogg» geschrieben. Frauen wurden vom Pfarrer meistens nicht mit vollem Namen genannt. Oft ist in Chorgerichtseinträgen zu lesen «und ze frouw» oder er schreibt wie bei Anna Grog im Jahr 1681: «so solle sie keinen anderen weiber beschickt darzu als die in Ehrbarkeit darzu bestellet namlich des Ärnis frouw und des Glausers frouw beidt zu Worlauffen». Hier handelt es sich darum, dass das Chorgericht bei zweifelhafter Vaterschaft zwei Frauen bestimmte, die eine werdende Mutter wärend den Geburtswehen noch einmal nach dem Vater des Kindes befragen sollten.



Seine Kinder. Andres Ärni und Anna Grogg hatten zehn Kinder. Sechs wurden in Bolligen und vier im Münster zu Bern getauft. Nur vom Erstgeborenen Samuel und von Anna weiss man, dass sie erwachsen wurden und heirateten. Anna hat bis zu ihrer Heirat mit Niclaus Schori (1689) «in der Stadt (Bern) gedient». Im Jahre 1682 steht in einem Chorgerichtseintrag: «...und des Ärnis Sohn von Worlauffen ...gedanzet...» Hier kann es sich nur um Andres jun., Jakob oder Hans Rudolf handeln. Johannes, geb. 1657, ist früh gestorben, denn 1668 wurde wieder ein Sohn auf den Namen Johannes getauft. Von den übrigen Kindern verliert sich jede Spur. Sie sind entweder ausgewandert, ledig geblieben oder gestorben. Zu dieser Zeit war die Kindersterblichkeit jedoch sehr hoch, man rechnet, dass nur die Hälfte der Kinder das Alter von 10 Jahren erreichten.



Seine Bekannten. Interessant ist das Umfeld von Andres. Schon im Jahre 1655, stehen ihm bei der Taufe seines ersten Sohnes Samuel drei hochrangige Taufpaten zur Seite: Hr. Samuel Koch Papyrer Her, Hr. Samuel Gruner und Maria Pastor, die Frau von Hans Grossmann dem Kupferschmidmeister. (Nur hochstehende Personen und Burger von Bern wurden damals mit Herr angesprochen). Beim zweiten Sohn Andres, 1656, war ein Berner Aristokrat Hr. Beath Herpolt, Stattschlosser zu Bern und ein Bernburger Mr. Isaak Dumpert «Huswirt zu Räblüthen» Taufpaten. Unter den Taufpaten seiner weiteren acht Kinder befinden sich viele Bernburger und Meister sowie Lucia Tillier, die Frau des Münzmeisters.

Auch bei der Taufen seiner Enkel und Urenkel ist diese Tendenz zu beobachten. Bei den zwei ersten Kindern von Samuel, Niclaus 1683 und Bendicht 1685, stehen die Castlane von Frutigen, Herr Niclaus Sinner und Herr Bendicht Rohr, als Taufpaten. Den Landvogt nannte man im Amte Frutigen «Castlan».

Bei Catharina, der letzten Tochter von Niclaus, ist 1718 der Spengvogt Götti. Bei Madelaine, der Tochter von Bendicht, steht 1711 als Taufpatin «Mme la Chatelaine Mestrezat, Madelaine Panchaud» aus Echallens. «La Chatelaine» ist die Schlossherrin. Einen Doppelnamen erhielt 1718 Rosina Barbara, die Tochter von Christen von den zwei Taufpatinen: Rosina von JgFr. Rosina Ernst und Barbara von JgFr. Barbara Judith von Zürich, beides angesehene Geschlechter. Das Trio der Taufpaten ergänzte Hl. Von Müller Landvogt von Interlacken.

Die Einbürgerung. Früher benutzten die Chorrichter jede Kleinigkeit, um ihre Schützlinge vor das Chorgericht zu zitieren. Es war ja auch eine der fruchtbarsten Einnahmequellen der damaligen Zeit. So erlebte auch Andres einige Male diese Prozedur. All die kleinen Unstimmigkeiten mögen dazu beigetragen haben, dass Andres sich nicht sehr gut mit dem Pfarrer verstand. Dieser war nämlich nicht gewillt, Andres mit den seinigen als Burger aufzunehmen, obwohl die Allmosen-Kammer in Bern dies schon 1692 verordnet hatte. Im Burgerbuch von 1700 erscheint sein Eintrag im zweiten Teil mit 34 weiteren Namen unter dem Kapitel «wegen streitigen Heimathrechten zu Bolligen». In einer etwas später erstellten Burger-Liste wird bei Ärni trotzdem das Jahr 1692 als Einbürgerungsjahr angegeben. Von diesen streitigen Fällen wurden 17, fast die Hälfte, tatsächlich nicht eingebürgert. Mehr über die Einbürgerung erfahren Sie im Kapitel 3 «Amt und Sitten».


Ausschnitt aus dem, Verzeichnis der burgerlichen Geschlechter der Kirchgemeinde Bolligen