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AERNI von Bolligen BE
Etymologie des Familiennamens
Verbreitung des Familiennamens
Von Ernj, Erne, Arne, Ärnÿ, Ärni zu Aernie
Auf den Spuren des Ursprungs
Unser Urvater Andres Ärni
Der Hammerschmied Meister
Samuel und seine Nachkommen
Taunerhaus im Schermen
Jean Jacques und die "Heimwesen" auf dem Ferenberg
Bendicht das Leben eines Bolliger Bürgers dokumentarisch festgehalten
Bendicht ist am 3. Oktober 1807 auf dem Ferenberg geboren. Im Alter von 6 Jahren verlor er seine Mutter Maria und noch vor seinem 15. Geburtstag, 1822 starb auch sein Vater Hans Ueli. Anna, die ältere Schwester, heiratete in diesem Jahr Niklaus Gfeller aus Vechigen. Der «wohlachtbare Bendicht Kunz auf dem Feld bey Ferenberg», aus der Familie seiner Grossmutter Elsbeth (1742), wird sein Vogt (Vormund). Bendicht absolviert eine Leinenweberlehre auf der Dählen in der Gemeinde Stettlen.
In Kirchberg heiratet er am 3. März 1837 Magdalena Bürki von Worb. Sie ziehen nach Wichtrach, wo ihr einziges Kind Johann Friedrich auf die Welt kommt. In Niederwichtrach wird er Tuchhändler. Aus den «Fertigungs Verhandlungen des Einwohnergemeinderates von Bolligen» vom 19. August 1865 ist ersichtlich, dass Bendicht der Vogt von seinem eigenen Sohn war: «Das eingelangte Jahrgebungsgesuch von Herrn Bendicht Aerni, von hier, Negotiant zu Niederwichtrach, für seinen einzigen Sohn, Johann Friedrich Aerni, vom 19. August abhie, zu empfehlen erkannt. Die Passation der eingesandten Vogts Rechnung des Erstern für den Leztern hingegen wurde verschoben, um dieselbe im Entsprechungsfalle dann als Schlussrechnung passieren zu können».
Am 14. April 1879 stirbt Bendicht im Alter von 72 Jahren in Hinterwichtrach.
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Lederner Feuerwehreimer von Bendicht
Aufschrift: Bendicht Aernj, ...mmer,
Weynm(onat) 1843
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Der Eintrag im Taufrodel
Amtliche Papiere jeglicher Art spielen eine grosse Rolle im Leben eines Menschen. Geburtsschein, Eheschein, Pass, Ausweise, Zeugnisse, Diplome, Kaufverträge, etc., alle diese Dokumente erweisen sich für den Familienforscher als sehr nützlich, um ein vollständiges Bild über einen Ahnen zu erhalten.
Kirchenrödel und amtliche Register sind in der Regel erhalten geblieben, die Kunst besteht im Wissen, wo sie zu finden sind! Hingegen wurden viele der alten Geburtsscheine, Ehescheine oder andere privaten Papiere mit der Zeit vernichtet oder sind verlorengegangen. Ab und zu findet man aber «Rosinen»!
Einen grossen Dank geht an Frau Lena Felicitas Aerni-von Erlach. Sorgfältig bewahrte Sie zahlreiche
alte Dokumente auf, die Sie uns freundlicherweise zur Verfügung stellte. Sehr erfreulich ist die Erhaltung der reichhaltigen Zeitdokumente über Bendicht Aerni, geb.1807, die es uns heute ermöglichen, diesen Ahnen besser kennenzulernen.
Der erste amtliche Schritt im Leben eines Bolliger Bürgers ist der Eintrag im Taufrodel. Er gibt Auskunft über den Vornamen , Geburts- und/oder Taufdatum, die Eltern und Taufpaten.
Mit etwas Glück findet man auch näheren Ortsangaben.
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| Bendicht |
geb: 25.ten Brachmonat, get: 3.ten
Heumonat (1807)
P. Hans Aerni zu Ferenberg
Maria Schüppach von Höchstetten
T. Jakob Aerni von Ferenberg
Bendicht Schüppach von Höchstetten
Elisabeth Aerni geb. Schüttel
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Aerni |
Hübsch und bunt waren sie, die «Taufzedel»
Unmittelbar nach der Geburt eines Kindes erfolgte die Taufe. In der Chorgerichts-Satzung von 1743 steht: «Da soll niemand seine Kinder, sie seyen Ehelich oder Unehelich, in den Stätten über acht, und auf der Landschafft über vierzehen Tag ungetaufft lassen...» Zur Taufe wurden meistens 3 Taufpaten eingeladen: für einen Knaben zwei Männer und eine Frau, für ein Mädchen zwei Frauen und ein Mann. In vielen Fällen erhielt das getaufte Kind den Vornamen eines seiner Taufpaten. Zur Erinnerung an dieses Ereignis schenkten die Taufpaten dem Kind einen vorgedruckten reichverzierten Taufzettel, auf dem auch noch ein Paar persönliche Worte gekritzelt wurden. Interessant bei den zugefügten Texten unserer Ahnen ist die mundartliche Schreibweise: aus «Ferenberg» wird das phonetisch korrekte «Fährenbärg» oder «Fährenberg», aus dem «Taufzettel» wird «Taufzedell». Dies kommt auch beim Vornamen vor, aus «Bendicht wird Bändicht».
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Die Taufzettel wurden sorgfältig zusammengefaltet und beschriftet.
Jakob (1778) brachte gerne Verzierungen an. Die Bedeutung des Wortes «Anna»
und des Buchstabens «W» bleiben aber ein Rätsel.
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Von Jakob
m Ärnÿ
(Anna) zu
W Fährenbärg
1807
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«Taufzedell» von 1808 auf den Namen
Magdalena Bürki, Bendichts Ehefrau.
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«Taufzedel» von Götti Jakob Ärni (1778).
Eintrag in der Mitte: «Götteÿ Jakob Ärnÿ»
Den 3. Tag Heumonat im Jahr 1807
Fusszeile: «zu Fährenbärg yn der Gemeint Bollingen».
«Taufzedel» von Götti Bendicht Schüpbach.
Eintrag in der Mitte: «Götteÿ Bändicht Schüpbach»
Den 3. Tag Heumonat im Jahr 1807
Es könnte sich um einen Bruder von Maria Ärni ,
geb. Schüppach (1763) handeln.
«Taufzedel» von Gotte Elsbeth Schüttel (1775),
Ehefrau von Niklaus Ärni (1769).
Den 3. Tag Heömonat im Jahr 1807
Fusszeile: Tauf zeugen Elsbeth Schüttel zu Fährenberg

«Taufzedell» von 1808 auf den Namen Magdalena Bürki (seiner Ehefrau).
«Der Gott der dies geschaffen hatt der mach dich aller Gütteren sath
Her Jesu Christ der Heiland dein von Sünden dich söll machen rein der Heilig Geist söll
trösten dich und beÿ dir bleiben ewiglich
Dis wünschen von Herzen meinen lieben Taufgöttli, dein geringe aber doch aufrichtige
Taufgotten Barbara Marbach geborene Schüttel
Datum da dies Kind ist getauft worden in Bremgarten d. 10. Jenner
1808»
Seit zehen Jahren eine Schweizerbürgerin sey!
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Heimath-Schein
von der
Gemeinde Worb
im Amtsbezirk
Konolfingen
des Kantons Bern;
zu Gunsten
Magdalena Bürki
Ausgestellt den
10. Decemb: 1832
Pap. & Stemp. 2 /.
Emol. 7 /.
10 bz
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Wir die unterschriebenen Vorgesetzten der Gemeinde
Worb im Amtsbezirk Konolfingen Kantons Bern,
urkunden hiermit:
Dass Vorweiserin dieses, Magdalena Bürki, des Johs sel. und der
Magdalena Schüttel, ehel Tochter, von Worb
/: Burger-Rodel: Tom: 1. pag: 119:
getauft zu Bremgarten den 10t Jänner 1808
unsere wahre Gemeindsburgerin sey und wir sie als solche zu allen Zeiten anerkennen werden, mit der feierlichen Versicherung, dass besagte unsere Mitburgerin, zu allen Zeiten und unter allen Umständen, in unserer Gemeinde wieder Aufnahme finden solle;
mit der weiteren Erklärung jedoch, dass gegenwärtiger Schein nur zu Beförderung ihres auswärtigen Aufenthalts und nicht zu ihrer Verheirathung ihr zugestellt worden, indem zu ihrer allfälligen Copulation mit einem Kantons-Fremden, eine besondere Bewilligung der hiesigen Regierung erforderlich ist. Urkundlich dessen ist dieser Heimath-Schein, von mir dem Pfarrer und uns den zu Ende genannten Vorgesetzten im Namen der Gemeinde eigenhändig unterschrieben und mit dem amtlichen Siegel verwahrt worden.
Gegeben zu Worb den 10t Christmonat 1832
L. Kohler, Pfr.
Joh. Lehmann Präsident
Daniel Gfeller Kirchmeyer
Besiegelt durch:
.......Rey: Stadthalter
Nebst angelegentlicher Empfehlung zu guter Aufnahme und Angedeihung obrigkeitlichen Schutzes, beurkundet die Aechtheit des obstehenden amtlichen Siegels, wie auch dass obgenannte eine Bernische Kantons-Bürgerin und seit zehen Jahren eine Schweizer-Bürgerin sey;
in Bern, den
Der Staatsschreiber
der Republik Bern,
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Heiraten nur mit zwei Taufscheinen gestattet
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Brautleute hatten bei ihrer Heirat Vater und Mutter zu verlassen und einen eigenen Hausstand zu gründen. Die Errichtung einer neuen sozioökonomischen Einheit entzog den betroffenen Familien Arbeitskraft und Vermögen. Kinder hatten deshalb die Einwilligung des Vaters, allenfalls der Mutter oder der Grosseltern einzuholen, um gültig heiraten zu können.
Eine Heirat musste vor der Trauung an den Wohn- und Heimatorten der Brautleute dreimal von der Kanzel verkündet werden, um Gelegenheit zur Einsprache zu geben. Seit 1770 an wurde es üblich, die Daten dieser Verkündigungen neben der Eheschliessungen in die Rödel einzutragen.
Die Gemeinden übten eine demographisch-soziale Kontrolle über ihre Angehörigen aus. Zwar verfügten die Gemeindebehörden über keine Rechtsgrundlage, um eine kirchliche Trauung zu verhindern. Aber sie waren nicht verpflichtet, arme Brautleute zu unterstützen, die ohne ihren Konsens eine Ehe eingegangen waren, sondern konnten diese aus dem Gemeindegebiet ausweisen. Von 1743 an durften Almosenempfänger unabhängig von ihrem Alter nicht mehr gegen den Willen der Gemeinde heiraten. Die Repression verschärfte sich im frühen 19. Jh. in den meisten deutschsprachigen Kantonen. Die Zahl der Eheschliessungen pro 1000 Einwohner blieb in der zweiten Hälfte des 18. Jh. bemerkenswert konstant und ging in der ersten Hälfte des 19. Jh. deutlich zurück. Nach 1856 stiegen die Eheschliessungen sprunghaft an und sind seither weiter angestiegen. |

Vom Nachtmahlschein zum Eheversprechen
1750 - tian Böhlen veräusserte, dessen gleichnamiger Sohn heute Eigentümer ist.
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Wie die Taufscheine wurden auch die Nachtmahlscheine zusammengefaltet und auf
der Aussenseite angeschrieben.
Nachtmahl-Schein
(Abbildung unten)
Bendicht Aerni von Bollingen hat nach erlangtem
Unterricht in der Christlich Reformierten Religion
zu Bollingen auf heilige Ostern 1823 die feyerliche
Erlaubnis erhalten das heilige Abendmahl Unsers
Herrn und Heilandes Jesu Christi zu geniessen.
Solches bescheint Bollingen den 2. Hornung 1837.
Joh. König, Pfarrer.
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Eheversprechen (Abbildung rechts unten)
Es haben mir heute persönlich ihr Eheversprechen
zur Verkündigung angegeben
Bendicht Aerni, Johannis verst: Sohn von Bollingen
im Lindenthal, bhei Vechigen wohnhaft und
Magdalena Bürki, Johannis verst: Tochter von
Worb, zu Deisswyl allhier.
Gegeben in Stettlen den 31.ten Jenner 1837
A: Rud: König. Pfarrer
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Titelseite des
«Verkünd-Rodel»
der Gemeinde Bolligen,
Angefangen im Jahr
1830 von Herrn
Johann König, Pfarrer.
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Eintrag im Verkünd-Rodel vom 5.12.1836 mit aufschlussreichen Ortsangaben.
Bei Bendicht steht: von hier (Bolligen), im Lindenthal, Kirchgemeinde Vechigen
und bei Magdalena: von Worb zu Deisswÿl, Kirchgemeinde Stettlen.
Heiraten ist teuer!
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Auf Seite 542 im «Protokoll der Gemeinde Rechnungen von Bolligen, 1833 bis 1837» ist der Betrag aufgeführt, den Bendicht und Magdalena für die Heiratserlaubnis zu bezahlen hatten.
Mit 18 Kronen, 7 Batzen und 5 Kreuzer hatte Bendicht noch Glück und wurde in die unterste Besteuerungsklasse eingestuft. Den Erhalt des Betrages wurde mittels einer «Quittanz» bestätigt.
| 18 Kronen = |
1134. Fr |
| 56 Kronen = |
3528. Fr. |
| 100 Kronen = |
6300. Fr. |
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Spezifikation der Einzugsgelder von Heirathen.
| N. |
Ehemann |
Ehefrau |
Geburtsort |
Einzuggeld |
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Kr. Bz. Kz |
| 1. |
Bähni Joh: Adam |
Jeanne Luise Susanna E. |
Vuflens |
56. 2. 5. |
| 2. |
Witschi Johannes |
Courrand Maria Elis. v.d. |
Franz. Colonia |
18. 7. 5. |
| 3. |
Schmid Christian |
Hafeli Catharina |
Lenzburg |
56. 2. 5. |
| 4. |
Aerni Bendicht |
Bürki Magdalena |
Worb |
18. 7. 5. |
| 5. |
Stettler Christian |
Sutter Maria Magdl. |
Köliken |
56. 2. 5. |
| 6. |
Simon Friedrich |
Hermann Caroline |
Bern |
18. 7. 5. |
| 7. |
Rohrer Bendicht |
Theilkäs Susanna |
Niederstoken |
18. 7. 5. |
| 8. |
Stettler Bendicht |
Lüthi Magdalena |
Viznau |
18. 7. 5. |
| 9. |
Blank Christian |
Zaug Elisabeth |
Lüzelflüh |
18. 7. 5. |
| 10. |
Stettler Christian |
Glauser Barbara |
Krauchthal |
18. 7. 5. |
| 11. |
Mutti Peter |
Gygen Catharina |
Eriz |
18. 7. 5. |
| 12. |
Kindler Jakob |
Hunziker Anna |
Oberkulm |
56. 2. 5. |
| 13. |
Blank Niklaus |
Dysli Anna |
Wynigen |
18. 7. 5. |
| 14. |
Schmied Johannes |
Buri Elisabeth |
Krauchthal |
18. 7. 5. |
| 15. |
Wahli Niklaus |
Morgenthaler Anna |
Waltenswyl |
18. 7. 5. |
| 16. |
Schmied Johann Martin |
Egli Elisabeth |
Krauchthal |
18. 7. 5. |
| 17. |
Gosteli Bendicht |
Kiener Maria |
Vechigen |
18. 7. 5. |
| 18. |
Juker Niklaus |
Vogt Maria |
Schnottwyl |
100. . |
| 19. |
Blank Christian |
Zimmermann Magdalena |
Buchholtenberg |
18. 7. 5. |
| 20. |
Blank Bendicht |
Schneider Magdalena |
Thierakern |
18. 7. 5. |
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Summa |
606. 2. 5 |
Eherodel
Eintrag im Eherodel.
Auch hier mit der Ergänzung: Von Ferenberg, im Lindenthal.
Eheschein
Heute sind hier ehelich eingesegnet worden
Bendicht Aerni, Johanns sel. von Bollingen
& Magdalena Bürki, Johanns verst: Tochter von Worb:
welches amtlich bescheiniget,
Kirchberg den 3t Märtz 1837 (Unterschrift)

Vom Leinenweber zum Tuchhändler
Im Alter von 6 Jahren verlor Bendicht seine Mutter (1813) und noch vor seinem 15. Geburtstag seinen Vater (1822). Bendicht hatte Glück im Unglück. Er kam nicht, wie viele andere in einer solchen Situation, als «Verdingbub» zu einem Bauern mit Aussichten auf ein späteres Knechtenleben.
Bendicht Kunz vom Ferrenberg, sein Vogt (heute Vormund), nahm sich seiner pflichtbewusst an und besorgte ihm eine Lehrstelle bei einem Leinenweber in Stettlen.
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Lehre Akkord
zwischen
denen hierin ver-
meldten Partheyen.
Zwanzig Kronen entspricht
in heutiger Währung 1258 Franken
oder 52.40 pro Monat! |
Briefinhalt:
Zu wissen seye mit diesem gegenwärtigen
Akkord, dass der Wohlachtbare Bendicht Kunz auf
dem Feld bey Ferenberg, als Vogt des Bendicht
Aerni, Johannes sel. Sohn von Bolligen, auf bemeld-
tem Ferenberg, übergeben hat. Dem Ehrsamm
Niklaus Gfeller, Webermeister auf der Dählen Ge-
meinde Stettlen. Nemlich seinen bemelten
Pupill Bendicht Aerni, um das Leinwebers Hand-
werk zu lernen. Der Vogt verspricht an Lehr-
lohn zu bezahlen zwanzig Kronen und zwar die
erste Helft beym Antrit der Lehrzeit, und die andere
Helfte wenn die halbige Lehrzeit verflossen ist: auch
soll der Vogt den Lehrjung lassen kleiden.
Dagegen verspricht der Lehrmeister den Lehrjung mit
Speis und Trank zu versorgen, ihm die Kleider zu wa-
schen, das Handwerk ihm fleissig zu zeigen, in keinem
Fall ihm etwas verhalten, ihn auch zum Gebet und
fleissiger Besuchung des Gottesdiensts anzuhalten, wie
es einem rechtschaffenen Lehrmeister wohl anstehet.
Zur bestätigung ist dieser Akkord beydseitig unterschrieben
worden.
Die Lehrzeit soll währen zwey Jahr und nimmt
ihren Anfang den 21.ten Aprill 1823. und die Pro-
pierzeit währt vierzehen Tag.
(Unterschrift) Niklaus Gfeller
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Vom Leinenweber zum Tuchhändler
Bendicht Aerni wurde nach seiner Lehre als Leinenweber ein Tuchhändler und führte seinen Tuchladen in Niederwichtrach.
Der abgebildete Faltbrief zeigt auch die Sorgenseite eines Geschäftsmannes, wenn seine Kundschaft Pleite geht!
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Adress-Seite
des Faltbriefes:
Herrn Rechtsagent Frey als
Bevollmächtigter des Herrn Bendicht
Arni, Krämer in Niederwichtrach
Münsingen
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Innenseite:
Collocation oder Sendschreiben. Schlosswil, den 16. Juli 1867
An Herrn Rechtsagent Frey in Münsingen
zu Handen des Bendicht Aerni, Krämer in Niederwichtrach.
der Klassifikations, und Vertheilungs-Entwurf im Gultstags-Verfahren betreffend Christian Dürrig, Zimmergesell zu Niederwichtrach.
ist nun ausgefertigt und liegt beim Unterzeichneten zur Einsicht bereit. Für die von Ihnen eingereichte Forderung im Betrage von Fr 39.20 haben Sie die unten verzeichnete Anweisung erhalten, wovon ich Sie hiermit nach § 593.20.20 in Kenntnis setze, mit Beifügen, dass gegen
diesen Entwurf innert 30 Tagen von heute an Einspruch erhoben werden kann.
Mit Achtung!
der Amtsgerichtsschreiber von Konolfingen
(Unterschrift)
Anweisung
Zu der VI. Classe Anweisung zur Geduld mit Fr. 39.20.

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Bendicht Aerni
1807 1879
Abgebildet auf einer der damals in Mode gekommenen Visitenkarten.
Er posierte als Tuch-Händler natürlich in feinem Tuch.
(Aufnahme nach 1860)
Es ist nicht die älteste Fotografie
(sein Sohn Johann Friedrich ist auf einer Daguerreotypie von 1860 abgebildet).
Bendicht Aerni ist aber der älteste unserer Ahnen, der auf einer Fotografie zu finden ist.
(Aufnahme nach 1860) |
Sein Sohn Johann Friedrich
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Johann Friedrich
1844-83
ist am 21. Juli 1844 in Wichtrach auf die Welt gekommen. In Langenthal heiratet er am 17. November 1865 Louise Weber von Menzikon AG. Von ihren sechs Kindern sind die drei ersten, Johann Friedrich, Rosa Luise und Elisa Fanny, in Reinach geboren, Flora Hermina, Friedrich Hermann und Louise in Hinterwichtrach. Aus den «Fertigungs Verhandlungen des Einwohnergemeinderates von Bolligen» vom 19. Dez. 1868 ist zu entnehmen: «Für Johann Friedrich Aerni, Bendichts, von hier, in Menziken, wurde das verlangte Zeugnis zur Auswirkung einer Niederlassungsbewilligung erkennt». Im April 1881 erwirbt Johann Friedrich für den Kaufpreis von Fr. 2166. den «dritten Theil» eines Heimwesens beim Neuhaus im Ittigenviertel mit Speicher, Hausbrunnen, Garten, Hofstatt und Fruchtbäumen, die Zangenweid und das Holzrecht im Mannenberg. «Dazu gehört ein Vierthel Antheil an sogenannten Seidenbäumen auf dem Erdreich des Jakob Wegmüller zu Ostermundigen». Am 12. März 1883 kauft er zusammen mit Andreas Trösch die andere Hälfte der Liegenschaft ab. Nur drei Monate nach dem Liegenschaftserwerb in Ittigen stirbt Johann Friedrich am 26. Juni 1883 in Wichtrach. Sein Handelsgeschäft war fruchtbar, er hinterlässt seiner Familie ein reines Vermögen von 54517. Franken.
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Johann Friedrich als 16-jähriger im Konfirmationsanzug abgebildet. Dieses «Museumsstück» aus dem Jahre 1860 ist eine Daguerreotypie: Original-Glas-Negativ mit schwarzer Farbe hinterlegt, damit beim Betrachten ein Positiv-Effekt entsteht.
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Impfschein.
«Es wird hiemit bezeugt, dass Friedrich Aerni, geboren Anno 1844 von Bolligen, wohnhaft zu Wichtrach, im Jahre 1855 mit Erfolg geimpft worden sei. Münsingen, den 23. April 1855, Der Kreisimpfarzt»
Obwohl Jenner die Kuh- oder Schutzpockenimpfung (Vakzination) 1796 entdeckte, wurde die Schutzimpfung lange Zeit zu einer Glaubensfrage hochstilisiert und bekämpft. Um Durchbruch zu verhelfen, schrieb Jeremias Gotthelf 1842 im Auftrag der Sanitätskommission den
Roman Anne-Babi Jowäger, in dem die quacksalberischen Methoden der Pockenbehandlung angeprangert wurden. 1850 wurde die Impfung im Kanton Bern für die Schulkinder obligatorisch erklärt. 1895 ist der Impfzwang abgeschafft.
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